Rathaus in Bernstadt a. d. Eigen
von redakteur
Das städtebaulich bedeutsame Gebäude Bautzener Straße 21 ist Bestandteil der geschlossenen Bebauung der Kleinstadt Bernstadt a. d. Eigen in der Oberlausitz. Die überwiegend geschlossene Siedlungsstruktur ist das besondere stadtbildprägende Merkmal Bernstadts, das es unbedingt zu erhalten gilt. Die derzeitige Nutzung als Rathaus soll langfristig erhalten bleiben. Um dies nachhaltig sicherstellen zu können, war die Ertüchtigung der Bausubstanz und deren Anpassung an aktuelle Anforderungen unbedingt erforderlich.
Im Rahmen eines 4. Bauabschnittes wurde das Erdgeschoss des Gebäudes saniert. Zuvor wurden bereits über das Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ u. a. die Sanierung der Gebäudehülle und der sanitären Anlagen im Erdgeschoss gefördert.
Der 4. BA umfasste die Instandsetzung der Räumlichkeiten und teilweise des Flures inkl. Arbeiten im Bereich der technischen Gebäudeausstattung. Durch die Maßnahmen wird das Rathaus als öffentliche Einrichtung an die heutigen Anforderungen, insbesondere an die des Brandschutzes, angepasst. Die Leistungen im 4. BA tragen zur Erhöhung der Barrierefreiheit (Reduzierung von Höhenunterschieden durch Neuaufbau Fußböden; farblich abgesetzte Orientierungsstreifen für Menschen mit Sehbehinderung) im Rathaus bei, wodurch ein wesentlicher Beitrag zum bedarfsgerechten Umbau und zur alters-, familien- und behindertengerechten Anpassung öffentlicher Einrichtungen in der Stadt geleistet wird. Die Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten konnten im Jahr 2016 begonnen und größtenteils Ende des Jahres 2017 abgeschlossen werden. Die öffentliche Maßnahme wurde über den Fonds »Brücken in die Zukunft« (VwV Investkraft) aus Mitteln des Freistaates Sachsen kofinanziert.
Vor der Sanierung
Während der Sanierung
Nach der Sanierung
26. März 2018